Haftungsfalle: Nachschusspflicht des Arbeitgebers

Was den meisten Arbeitgebern nicht bekannt ist…

Bei Pensionskassen sowie Direktversicherungen erlaubt das Betriebsrentengesetz unter bestimmten Bedingungen, dass der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers die Höhe der Anwartschaft des ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf den Wert des Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenvertrags begrenzt. Dies ist die sog. Anspruchsbegrenzung bzw. versicherungsvertragliche Lösung
(§ 2 Abs. 2 Satz 4-7 und Abs. 3 Satz 2-3 BetrAVG).

Was dabei oft vergessen wird:
Macht der Arbeitgeber nicht von der versicherungsvertraglichen Lösung Gebrauch, so gilt die Quotierung, d.h. die tatsächliche Dauer der Betriebszugehörigkeit wird mit der möglichen Dauer der Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis gesetzt und ergibt die Quote, die der ausgeschiedene Arbeitnehmer von der zugesagten Leistung erhalten muss. Dies kann dann dazu führen, dass die Leistung aus dem Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag nicht ausreichend ist.
Der Arbeitgeber muss dann für den Differenzbetrag einstehen.

Dieses Risiko kann der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Mitarbeiters vermeiden, muss allerdings nach § 2 Abs. 3 BetrAVG einige Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die 3-Monatsfrist beachten.

Was ist die 3-Monatsfrist 
Der Arbeitgeber muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten sowohl der Versicherungsgesellschaft als auch dem Arbeitnehmer mitteilen, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung beschränkt wird. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt werden, wird der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber endgültig ersetzt, durch den Anspruch des Arbeitnehmers gegen die Versicherung.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 19.05.2016, AZ: 3 AZR 794/14 die vom Arbeitgeber zu erfüllenden Anforderungen verschärft und damit dessen Haftungsrisiko.  Quelle: anwalt.de

FAZIT:

Die meisten Arbeitgebern wissen gar nicht, dass sie eine oder mehrere tickende Zeitbomben im Betrieb haben. Die Nachschusspflicht kann für sie dann zu einer extrem teuren Angelegenheit werden und sogar die Existenz eines Betriebes bedrohen, wenn nicht frühzeitig darauf reagiert wird.

Praxistipp: Prüfen Sie unbedingt Ihre bestehenden bAV-Zusagen auf versteckte Haftungsrisiken und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, um Ihren Betrieb vor teuere Haftungsfallen zu schützen!

Wie Sieht es bei Ihnen im Betrieb aus?

Kann die betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers auf diesen übertragen werden? Wurden die ggf. hieraus resultierenden Nachschusspflichten ausgeschlossen?

Mit der richtigen Ausgestaltung der bAV auf Ihr Unternehmen, können Sie mögliche Haftungsrisiken leicht vermeiden!

Nutzen Sie dafür ganz bequem die bAV-Checkliste für Arbeitgeber, die wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr

NEU – Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 01.01.2018 in Kraft getreten, was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Der Gesetzgeber will mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Anreize für eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzen.

Eine Neuerung, ist der Verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, der in zwei Etappen erfolgen wird.

Ab 2019

• 15%-iger Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei neuen
   Versorgungszusagen, sofern SV-Beiträge eingespart werden.

Ab 2022

• 15%-iger Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei bestehenden
   Versorgungszusagen, sofern SV-Beiträge eingespart werden
   (Abschluss vor 2019).

Beispiel:

100€ AN Entgeltumwandlung + 15€ AG Zuschuss = 115€ Gesamtbeitrag in die bAV

Praxistipps

• Sie entscheiden, ob Sie die Beitragszuschüsse einfach bereits zu einem
  Stichtag für alle Arbeitnehmer vorziehen.

• oder alternativ die Beitragszuschüsse zu den jeweils durch den
  Gesetzgeber vorgesehenen Stichtagen zahlen.

Attraktive Versorgungsregelungen sind eine Chance für Ihr Unternehmen, richtig kommuniziert, sind sie ein effizientes Mittel um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.

ACHTUNG:

Wenn Sie heute schon einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss leisten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Versorgungszusagen auf den Prüfstand zu stellen, um Ihr Unternehmen vor ungewollten Zusatzbelastungen zu schützen.

Weitere wichtige Neuerungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz können Sie dem neuen Leitfaden für Arbeitgeber entnehmen.

Den Leitfaden für Arbeitgeber können Sie jetzt hier kostenlos runterladen. Hier klicken>>>

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr

bAV als Erfolgsfaktor für Arbeitgeber

Studien belegen, dass motivierte Mitarbeiter mehr Leistung bringen, weniger Krank sind und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens maßgeblich steigern.

Quelle: Towers Watson – Global Workforce Study

In Zeiten von Fachkräftemangel nutzen immer mehr Unternehmen den Baustein “betriebliche Altersvorsorge (bAV)“ gezielt und mit großem Erfolg, zur Mitarbeiter Gewinnung, Motivation und Bindung.

Leider kommt es im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge oft vor, dass Unternehmen durch bAV-Konzepte mit unpassender Zusageart oder Durchführungsweg, sich versteckte und unkalkulierbare Haftungsrisiken ins Haus holen können (die oft sogar nach Ausscheiden eines Mitarbeiters noch bestehen bleiben). Das muss nicht sein!

 

Was sich Arbeitnehmer wünschen…

● Für 61% der Arbeitnehmer steht die bAV an zweiter Stelle als wichtigste Einkommensquelle im Alter.

● Es gibt viele berufliche Nebenleistungen, aber die bAV ist die wichtigste von allen.

● Inflationsschutz (83%) & Wahlmöglichkeiten (75%) sind Arbeitnehmern bei Ihrer bAV besonders wichtig.

● Weniger als ein Drittel der Arbeitnehmer finden die Informationen zur bAV verständlich.

Quelle: Willis Towers Watson – Global Benefits Attitudes Survey – Umfrage unter 2000 Arbeitnehmern

Konsequenz für Arbeitgeber:
► bAV Gestaltung gewinnt mehr und mehr an Bedeutung!
► Informationen zur bAV, dürfen für Arbeitnehmer nicht zu komplex werden!
► Herausforderung: Arbeitgeber müssen mögliche Haftungsrisiken immer im Auge behalten.

 

Was sich Arbeitgeber wünschen…

● bAV als Instrument, zur Mitarbeiter Gewinnung, Motivation und Bindung.

● Arbeitgeber wollen keine versteckter Haftungsrisiken.

● Möglichst geringer Verwaltungsaufwand.

Der Idealfall und die Herausforderung für Arbeitgeber:
► Eine All-In-One-Lösung für die gesamte Belegschaft, abgestimmt auf die Unternehmensziele!

 

Mit der richtigen Ausgestaltung der bAV auf Ihr Unternehmen, können Sie mögliche Haftungsrisiken leicht vermeiden!

Nutzen Sie dafür ganz bequem die bAV-Checkliste für Arbeitgeber, die wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr

Ihre Mitarbeiter: wichtigster Erfolgsfaktor Ihres Betriebs.

Gute Mitarbeiter sind ausschlaggebend für die Zielerreichung Ihres Unternehmens. Sie arbeiten produktiv, transportieren die Firmenkultur und pflegen Kundenbeziehungen. Kompetentes Personal zu finden und auch zu halten wird in der heutigen Zeit allerdings immer schwieriger.

Kein Unternehmen kann es sich leisten, die Investition in seine Mitarbeiter zu vernachlässigen. Wer sich als attraktiver Arbeitgeber positioniert, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Um langfristig leistungsfähig zu sein, ist es unerlässlich, engagierte und kompetente Mitarbeiter auch zu halten.

Insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel kann unerwünschte Fluktuation – das Ausscheiden von gutem Personal – Ihr Unternehmen in personelle und finanzielle Schwierigkeiten bringen.

  Mitarbeiterbindung lohnt sich:
● Fluktuationskosten für eine qualifizierte Fachkraft, die nach 9 – 12 Monaten das Unternehmen verlässt, werden auf das 1 bis 2-fache des Jahresgehaltes geschätzt.

● Neben Geld und wertvoller Zeit verlieren Sie bei ungewollter Kündigung auch das Know-how und die Erfahrungen eines wichtigen Mitarbeiters.

● Mitarbeiter sollten deshalb durch zielführende Maßnahmen motiviert und an Ihr Unternehmen gebunden werden.

 Kostenfaktoren bei unerwünschter Fluktuation:
● Kosten vor der Kündigung

● Austrittskosten / Entlassungskosten

● Kosten durch unbesetzte Stelle / Überbrückungskosten

● Rekrutierungskosten / Auswahl- und Einstellungskosten

● Einarbeitungskosten neue Mitarbeiter

 

Motivation für Ihre Mitarbeiter + Unternehmenserfolg für Sie

Mit der richtigen Ausgestaltung der bAV auf Ihr Unternehmen, können Sie mögliche Haftungsrisiken leicht vermeiden!

Nutzen Sie dafür ganz bequem die bAV-Checkliste für Arbeitgeber, die wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr

Betriebsrente – aber sicher!

Die Ausgangssituation

Arbeitgeber müssen gesetzliche Vorgaben bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beachten. Daher fragen sie sich häufig, ob ihre Versorgungszusagen Haftungsrisiken enthalten.

 

Die Fragen von Arbeitgebern

• Wie kann ich meine Haftungsrisiken minimieren?

• Muss ich später die Betriebsrenten anpassen?

• Was geschieht, wenn meine Mitarbeiter vorzeitig ausscheiden?

• Ist der Anbieter meines Vertrauens finanzstark und sicher?

• Erfüllen die ausgewählten Produkte die gesetzlichen Anforderungen?

• Werden gesetzliche Änderungen rechtzeitig berücksichtigt?

 

Die Lösung für Arbeitgeber
Haftungsrisiken erkennen, gestalten, vermeiden.

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr

Zukunft sichern: Fachkräfte gewinnen! Fachkräfte binden!

Die Fakten

Vielleicht geht es Ihnen so wie vielen Arbeitgebern:
Der demographische Wandel hat den Arbeitsmarkt längst erreicht. In vielen Branchen wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und diese langfristig an das Unternehmen zu binden.
Nach Informationen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) werden 2030 über alle Branchen hinweg mehr als 5 Mio. Fachkräfte fehlen.

Ein Lösungsweg

Verbessern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens am Arbeitsmarkt! Als Mittel der Wahl steht hierzu die betriebliche Altersversorgung (bAV) zur Verfügung.
Eine Betriebsrentenzusage erfreut sich bei den Arbeitnehmern steigender Wertschätzung und unterstreicht Ihr soziales Engagement. Dabei zeigen wir Ihnen gerne auf, wie die Kosten für Ihr Unternehmen überschaubar bleiben.

 

Fluktuation senken heißt Kosten senken.
Absichern. Motivieren. Profitieren.

Fluktuation ist teuer!

Gute Fachkräfte zu halten, ist schon deshalb wichtig, um ihr Know-how langfristig für das Unternehmen zu sichern. Müssen Fachkräfte häufig ersetzt werden, weil sie ihren Arbeitgeber wechseln, entstehen zudem hohe Fluktuationskosten.

Fluktuationskosten:

Quelle: Lehrstuhl und Institut für Arbeitswissenschaft RWTH Aachen

 

Mit der Betriebsrente Fluktuationskosten senken

* Monatlicher Beitragsaufwand 50 EUR je Mitarbeiter

 

Vorteile im Überblick

  • Fluktuationskosten können gesenkt werden.
  • Know-how bleibt im Unternehmen.
  • bAV verbessert Unternehmensimage.
  • Verbesserung der Unternehmensposition im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Mit der bAV als Erfolgsbeteiligung zusätzliche Motivationsimpulse erzeugen.

 

Nutzen Sie die Betriebsrente gezielt zur Mitarbeiter Gewinnung, Motivation und Bindung!

Mit der richtigen Ausgestaltung der bAV auf Ihr Unternehmen, können Sie mögliche Haftungsrisiken leicht vermeiden!

Nutzen Sie dafür ganz bequem die bAV-Checkliste für Arbeitgeber, die wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Auf Ihren Erfolg!

Ihr